Sie sind privat- oder beihilfeversichert und benötigen Ergotherapie?
Dann sind Sie hier genau richtig!

Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, die Leistungen unserer Ergotherapie-Praxis in Anspruch zu nehmen und damit sich und Ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Ablauf und die Kosten einer Ergotherapie für privat- und beihilfeversicherte Patient:innen.

Der Preis einer konkreten Therapie richtet sich immer nach der Anzahl der Therapieeinheiten und der Art und Dauer des vereinbarten Heilmittels. Wir berechnen unsere Preise auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Weitere Informationen dazu finden sie unter: www.gebüth.de

Eine Entscheidung für unsere Praxis lohnt sich! Wie bieten Ihnen:

Um mit der Ergotherapie starten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Verordnung für Ergotherapie, die Ihnen ihr/e Haus- oder Fachärzt:in ausstellen kann. Für einen Termin melden Sie sich gerne persönlich oder telefonisch in unserer Praxis an.

Unsere aktuelle Preisliste inklusive der Hinweise auf die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung in Therapiepraxen finden Sie hier:
PDF-Dokument: Unsere aktuelle Preisliste inklusive der Hinweise auf die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung in Therapiepraxen Preisliste inklusive der Hinweise auf die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung in Therapiepraxen

Nun möchten wir Ihnen noch ein paar Hinweise zur Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung mit auf den Weg geben.

Patient:innen, die im PKV-Standard- bzw. Basistarif versichert sind, werden meist nur verminderte Gebührensätze erstattet bekommen, die teilweise sogar unterhalb der Sätze für gesetzlich Krankenversicherte liegen.

Der Erstattungsanspruch für beihilfeberechtigte Personen richtet sich hingegen nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes- oder Bundesebene. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind entgegen der Aussagen einiger Versicherungen keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesministeriums „nicht kostendeckenden“ Satz.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet sind, unabhängig davon in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle erstattet werden. Einige private Krankenkassen versuchen oft sogar offensichtlich vertragswidrig, die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erstatten.

Wir empfehlen Ihnen daher schon rechtzeitig im Voraus zu klären in welchem Umfang Ihre individuelle Krankenkasse /Beihilfestelle die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung erstattet. Gern erstellen wir Ihnen dafür einen möglicherweise erforderlichen Kostenvoranschlag.

Unser Tipp

Achten Sie als privat Versicherter darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.

Sie sollten es sich wert sein!

Es gibt Versicherungen, die ihren Mitgliedern nahelegen, einen „billigeren Anbieter“ zu wählen. Überprüfen Sie mit Hilfe Ihrer individuellen Auswahlkriterien, wie z.B. Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität, Absprache von Therapiezielen, individuelle Terminabsprachen, messbare Ergebnisqualität usw., ob Sie nicht möglicherweise mit dem billigeren Anbieter die teurere Lösung wählen.

Sie können selbst bestimmen, wie viel Ihnen Ihre Gesundheit wert ist!

Sollten Sie trotz allem eine ungerechtfertigte Rechnungskürzung durch ihre Krankenkasse erhalten haben, unterstützen wir Sie gern dabei sich dagegen zu wehren. Fragen Sie uns einfach nach der „roten Karte“! Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch unter www.privatpreise.de

Mit unserer ergotherapeutischen Kompetenz sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite!

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